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Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die nachfolgend gemachten Aussagen über die Entsorgung von außer Gebrauch genommenen Geräten von Sensortechnik Meinsberg gelten verbindlich nur für Kunden innerhalb Deutschlands. Kunden in anderen EU Ländern sollten ihren örtlichen Fachhändler und/oder ihre örtlichen Behörden kontaktieren, um entsprechende Informationen zu erhalten.

Ein vordringliches Ziel der EU Richtlinie 2002/96/EC ist es, die Entsorgung von Elektro-/Elektronik-Altgeräten zusammen mit dem unsortierten Siedlungsmüll zu minimieren und einen hohen Grad an getrennter Sammlung und Verwertung von Elektro-/Elektronik-Altgeräten zu erreichen. Als ein Unternehmen, das sich aus Überzeugung zum Schutz der Umwelt verpflichtet fühlt, unterstützt Xylem Analytics Germany GmbH dieses Ziel ausdrücklich. Elektro-/Elektronik-Altgeräte können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind und auf keinen Fall zusammen mit dem Siedlungsmüll entsorgt werden sollten.

Ordnungsgemäße Entsorgung von außer Gebrauch genommenen Sensortechnik Meinsberg Geräten

Können von Sensortechnik Meinsberg stammende Elektro-/Elektronikaltgeräte bei den dafür eingerichteten kommunalen Sammelstellen abgegeben werden?

Die Antwort lautet ausdrücklich "Nein" und zwar aus folgenden Gründen:

Geräte von Sensortechnik Meinsberg werden für den professionellen Gebrauch entwickelt und vermarktet. Dementsprechend sind sie von der zuständigen deutschen Agentur Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) als B2B (business to business) Produkte anerkannt worden. Xylem Analytics Germany GmbH ist dort als Hersteller mit der Marke Sensortechnik Meinsberg unter der Nr. DE 29884659 registriert. Die B2B Klassifizierung bedeutet, dass Sensortechnik Meinsberg nicht zur Abholung von Elektro-/Elektronik-Altgeräten bei den kommunalen Sammelstellen verpflichtet ist, wie es das ElektroG den Produzenten von für den Konsumenten-Markt bestimmten Elektro-/Elektronikgeräten vorschreibt. Folglich dürfen unsere Produkte auch nicht auf diesem Wege entsorgt werden.

Stattdessen bieten wir unseren Kunden in Deutschland an, nicht mehr gebrauchte Sensortechnik Meinsberg Geräte ab Produktionsjahr 2006 zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

Dies entspricht der Bekanntgabe des EAR, dass die Entsorgungsverpflichtung des Herstellers im Fall von b2b ab den nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebrachten Geräten gilt. Das Produktionsdatum ist ab 2006 auf dem Typenschild des Geräts angegeben.
Geräte zur Entsorgung müssen mit bezahltem Porto eingesendet werden und mit der Kennzeichnung "ZUR ENTSORGUNG" versehen sein.

Als freiwillige Leistung für unsere Kunden nehmen wir auch Geräte, die noch vor 2006 produziert wurden, kostenfrei zurück, wenn gleichzeitig ein neues Gerät mit vergleichbarer Funktion bestellt wird.

In anderen Fällen behalten wir uns vor, eine kostendeckende Entsorgungsgebühr zu berechnen.